Anerkennung deiner Schulleistungen während des High School Programms
Sicherlich fragst du dich, ob die erbrachten Leistungen bei deinem High School Besuch in Deutschland anerkannt werden. Wir haben eine gute Nachricht für dich! Die Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
Bei der letzten Bundeskultusministerkonferenz wurde beschlossen, dass ein Schüleraustausch auch während der verkürzten Schulzeit auf 12 Jahre durchführbar sein muss.
Die Bundesländer wurden daraufhin dazu aufgefordert, dementsprechende Gesetze zu verabschieden. Diese haben wir hier für jedes Bundesland zusammengestellt.
Bitte bedenke immer Gesetze sind lebendig und verändern sich ständig. Daher frage auch immer bei deiner Schule oder deinem Schulbezirk nach den aktuellen Bestimmungen.
Bei uns hast du auch die Möglichkeit, nach deinem Abitur an einem Schüleraustausch teilzunehmen. Dies ermöglicht dir nicht nur neue Erfahrungen und verbesserte Sprachkenntnisse, sondern auch Vorteile bei deiner Studienbewerbung.
Bestimmungen in Baden Württemberg
- Dein Schüleraustausch in den Klassen 10 und 11 kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung in Deutschland ist nicht nötig.
- Du musst einen Antrag an deiner Schule stellen.
- Ein Austausch in den Klassen 12 und 13 wird nicht anerkannt.
Eine Wiederholung ist in Deutschland nötig.
Bestimmungen in Bayern
- Dein Schüleraustausch in den Klassen 10 und 11 kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung in Deutschland ist nicht nötig.
- Du musst einen Antrag an deiner Schule stellen.
- Ein Austausch in den Klassen 12 und 13 wird nicht anerkannt.
Eine Wiederholung ist in Deutschland nötig.
Bestimmungen in Berlin
- Dein Schüleraustausch in der 11. Klasse kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung in Deutschland ist nicht nötig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
- Bei einem Schüleraustausch in der 12. Klasse
kann das erste Halbjahr angerechnet werden.
- Bei der Schulzeitverkürzung auf 12 Schuljahre muss
das Schüleraustauschjahr in Deutschland wiederholt werden.
Bestimmungen in Brandenburg
- Dein Schüleraustausch in der 11. Klasse kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung in Deutschland ist nicht nötig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Bremen
- Ein Schüleraustausch bis Beginn des 12. Schuljahres
kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung in Deutschland ist nicht nötig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Hamburg
- Dein Schüleraustausch kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung in Deutschland ist nicht nötig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Hessen
- Dein Schüleraustausch kann anerkannt werden.
Gegebenenfalls kann eine Prüfung verlangt werden.
- In der Qualifikationsphase kannst du einen Antrag stellen,
dass deine Leistungen aus der Einführungsphase angerechnet werden.
- Es werden keine Leistungen aus dem Ausland anerkannt.
Bestimmungen in Mecklenburg Vorpommern
- Jede Schule entscheidet ob die Leistungen anerkannt werden.
Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Niedersachsen
- Dein Schüleraustausch in der Einführungsphase kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung ist in Deutschland nicht erforderlich.
- Bei der Schulzeitverkürzung auf 12 Schuljahre (G8) können
die Schulleistungen nicht immer anerkannt werden.
Eine Wiederholung ist in Deutschland nötig.
- Bei der Schulzeitverkürzung auf 12 Schuljahre (G8) können
die Schulleistungen im europäischen Ausland unter Umständen
anerkannt werden.
Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Nordrhein Westfalen
- Für einen Schüleraustausch in den Klassen 11 und 12
benötigst du eine Beurlaubung.
Das Schuljahr muss wiederholt werden.
- Bei guten Leistungen im Ausland, kannst du in
der nächsten Klassenstufe einsteigen.
Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Rheinland Pfalz
- Deine Schule entscheidet über die Anerkennung.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen im Saarland
- Ein Schüleraustausch in der 10 und 11 Klasse kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Sachsen
- Ein Schüleraustausch in der 10, 11 und 12 Klasse kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Sachsen-Anhalt
- Ein Schüleraustausch in der 10 und 11 Klasse kann anerkannt werden.
Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Schleswig Holstein
- Ein Schüleraustausch von mindestens einem Semester in der
Einführungsphase kann von Leistungsstarken Schülern beantragt werden.
Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
- Ein Schüleraustausch kann von jedem Schüler beantragt werden.
Das Schuljahr muss in Deutschland wiederholt werden.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Bestimmungen in Thüringen
- Deine Schulleitung entscheidet, ob deine Leistungen
bei einem Schüleraustausch anerkannt werden.
Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
- Du musst einen Antrag bei deiner Schule stellen.
Sollte dein Schüleraustausch nicht anerkannt werden, solltest du dich immer Fragen: Lohnt sich ein Schüleraustausch für mich? Wir sagen dir, JA! Du sammelst Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen die für deine Zukunft unverzichtbar sind und nur bei einem Auslandsaufenthalt gewonnen werden können. Daher nutze deine Chance und verbringe eine Zeit im Ausland!