Ausland BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann jeder mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland eine Förderung beantragen. Ob du für eine Förderung infrage kommst, wird durch einen festen und komplizierten Schlüssel errechnet. Das wichtigste Merkmal ist hierbei das Einkommen von dir und deiner Eltern. Dies gilt für jedes BAföG. Bei einem Ausland BAföG gibt es allerdings höhere Einkommensgrenzen als beim normalen BAföG. Profitiere hierbei davon, dass ein Ausland BAföG nicht zurück bezahlt werden muss. Wir raten dir, auch in vermeintlich aussichtslosen Fällen, einen BAföG-Antrag zu stellen. Jedes Bundesland hat seine bestimmte Behörde. Hier findest du eine Übersicht, welches Studentenwerk für welches Land zuständig ist.
Bafög Budget
Wird dir ein Ausland BAföG gewährt, so kannst du bis zu 1000€ für die Reise- und Programmkosten bekommen und eine monatliche Förderung von bis zu 465€ pro Monat.
Leistungen auf einen Blick
- bis zu 1000,- € für Reise- und Programmkosten
- bis zu 465,- € monatliche Förderung
Voraussetzungen
- Du musst einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
- Machst du ein Abitur nach dem 12. Schuljahr, so wird ein Schulaustausch ab der 10. Klasse gefördert.
- Nach mindestens sechs Monaten im Ausland muss die Schullaufzeit in Deutschland fortgesetzt werden
- Machst du ein Abitur nach dem 13. Schuljahr, so wird ein Schulaustausch ab der 11. Klasse gefördert.
- Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die jenigen die nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG gleichgestellt sind.
- Bei erhalt der Voraussetzungen für die gymnasialen Oberstufe (Gymnasium oder andere gymnastischer Oberstufen) in Deutschland muss das Austauschjahr nicht mehr angerechnet werden.
Antragstellung
Du solltest den Antrag mindestens 6 Monate vor Antritt deines Programms beantragen.
Für deine Förderung musst du 3 Anträge ausfüllen.
Hier bekommst du stets die aktuellen Informationen zum Auslands BAföG.
Nachdem du die Formulare ausgefüllt hast und die Einkommens- sowie Lohnbescheide des vorletzten Jahres deiner Eltern angefügt hast kannst du die Unterlagen an die jeweilige Behörde senden, hier erfährst du welche Behörde für dich zuständig ist.